GroKo will Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer abschaffen
Neben vielen weiteren Änderungen im Steuerrecht plant die Große Koalition eine Abschaffung von Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer.
Die längste Regierungsbildungsphase nach einer Bundestagswahl hat tatsächlich zu einer neuen Großen Koalition geführt, und so können sich die Steuerzahler auf einige Änderungen im Steuerrecht einstellen. Zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen gehört ein Einstieg in die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021, der rund 90 % der Steuerzahler durch eine Freigrenze vom Soli entlasten soll. Außerdem will die neue GroKo die Abgeltungsteuer abschaffen, weil durch die Etablierung des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs auch die Besteuerung von Auslandserträgen möglich ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen