Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Betriebsprüfung
Das Finanzamt darf auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde bei der Betriebsprüfung anordnen, weil die Gemeinde ein Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hat.
Mit der Prüfungsanordnung darf das Finanzamt auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde an der Betriebsprüfung anordnen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Klage eines Unternehmens gegen eine entsprechende Prüfungsanordnung abgewiesen, weil die Kommune ein Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung hat, um ihr Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer geltend zu machen. Die Entscheidung des Finanzgerichts hat für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen sind, Gewerbesteuerprüfer einzuschalten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften