Begünstigtes Vermögen bei einer Vermietungsgesellschaft
Die Finanzverwaltung bleibt bei ihren bisherigen Kriterien für die Begünstigung von Betriebsvermögen einer Vermietungsgesellschaft.
Bei der Erbschaftsteuer ist Betriebsvermögen begünstigt, während Vermögensverwaltungsgesellschaften normal besteuert werden. Der Bundesfinanzhof war zu dem Ergebnis gelangt, dass die von einer Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte vermieteten Wohnungen nur dann als Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt sind, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung auch Zusatzleistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Die Finanzverwaltung hat nun bekannt gegeben, dieses Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden zu wollen. Damit bleibt es weiter dabei, dass eine Vermietungsgesellschaft begünstigtes Betriebsvermögen haben kann, wenn sie über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer