Keine Anhebung der Kleinunternehmergrenze geplant
Obwohl die Kleinunternehmergrenze lange nicht angehoben wurde, hat die Bundesregierung keine Pläne hier eine Anpassung vorzunehmen.
Seit vielen Jahren ist die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze unverändert bei 17.500 Euro. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz war für eine Weile eine deutliche Anhebung der Grenze im Gespräch, doch wurde diese Änderung wieder aus dem Gesetz gestrichen. Die Bundesregierung hat nun in der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag erklärt, dass es weiterhin keine Pläne gibt, die Kleinunternehmergrenze anzuheben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften