Häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu Spekulationsgewinnen
Trotz Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer kann eine selbstgenutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist komplett steuerfrei verkauft werden.
Beim Verkauf von Immobilien innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ist ein möglicher Wertzuwachs steuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Spekulationsfrist gilt aber für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Finanzgericht Köln hat nun entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie auch dann in vollem Umfang steuerfrei ist, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Entgegen der Meinung des Finanzamts sei das Arbeitszimmer in den privaten Wohnbereich integriert und stelle kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar. Den auf das Arbeitszimmer entfallenden anteiligen Veräußerungsgewinn zu besteuern, sei daher nicht zulässig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch