Hilfsmaßnahmen nach Unwetter
Mehrere Bundesländer gewähren den Betroffenen der schweren Unwetter im Mai und Juni Erleichterungen bei verschiedenen steuerlichen Regelungen.
Auf die schweren Unwetter im Mai und Juni haben mehrere Bundesländer mit einem Katastrophenerlass reagiert. Die Betroffenen können in Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland unter erleichterten Voraussetzungen Stundungen und Anpassungen der Vorauszahlungen erhalten und auf weitere steuerliche Entlastungen zurückgreifen. Für Unternehmer gibt es Regelungen für Sonderabschreibungen und Rücklagen sowie für den Fall des Verlusts von Buchführungsunterlagen durch das Unwetter. Auch bei der Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer sind Erleichterungen möglich.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage