Anschluss an Abwasserentsorgung ist keine Handwerkerleistung
Maßnahmen zum Anschluss an die Abwasserentsorgung auf öffentlichem Grund sind nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Anders als der Haus- oder Grundstücksanschluss zählt das öffentliche Wassernetz nicht mehr zum Haushalt des Steuerzahlers. Daher fehlt der räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt, wenn der Abwasserzweckverband für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes einen Baukostenzuschuss erhebt. Im Gegensatz zum Finanzgericht Sachsen ließ der Bundesfinanzhof daher keine anteilige steuerliche Berücksichtigung des Zuschusses als Handwerkerleistung zu. Begünstigt wäre nur der Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz, nicht aber eine Maßnahme am öffentlichen Sammelnetz außerhalb des Grundstücks.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften