Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung ist steuerfrei
Ein vom Arbeitgeber organisierter Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung zählt nicht als geldwerter Vorteil für die 110 Euro-Grenze.
Die Kosten für einen vom Arbeitgeber organisierten Shuttletransfer zu einer Betriebsveranstaltung zählen nicht als geldwerter Vorteil. Bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro bleiben die Kosten daher unberücksichtigt. Das Finanzgericht Düsseldorf sieht die Transferkosten als Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert. Anders wäre die Lage bei einer Fahrt mit eigenem Erlebniswert. Die Transferkosten sind daher wie steuerfreier Ersatz von Reisekosten zu behandeln.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer