Brexit-Gesetz soll für Rechtssicherheit sorgen
Die Bundesregierung arbeitet an einer gesetzlichen Regelung zum Status des Vereinigten Königreichs nach dessen Austritt aus der EU.
Am 30. März 2019 wird das Vereinigte Königreich seine EU-Mitgliedschaft verlieren, sofern der Brexit nicht doch noch auf den letzten Metern gestoppt wird. Das Auswärtige Amt hat daher in Abstimmung mit allen Bundesressorts den Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz vorgelegt, das im gesamten Bundesrecht Rechtsklarheit für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union herstellen soll. Wenn im Bundesrecht von den Mitgliedstaaten der EU die Rede ist, schließt diese Formulierung bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 laut dem Übergangsgesetz auch das Vereinigte Königreich ein, sofern keine der ausdrücklich genannten Ausnahmen greift. Ein separates Brexit-Steuergesetz wird möglicherweise noch die Besteuerung stiller Reserven und andere Steuerfragen regeln.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch