Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf voraussichtlich 9,35 Euro
Zum 1. Januar 2019 wird der gesetzliche Mindestlohn wieder angehoben auf dann voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde.
Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindeststundenlohn von derzeit 8,84 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen, damit also wieder zum 1. Januar 2019. Nach Presseberichten hat sich die Mindestlohnkommission jetzt auf eine Erhöhung um 0,35 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde geeinigt und schlägt für 2020 eine weitere Erhöhung auf dann 9,35 Euro pro Stunde vor. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen, weicht aber dabei in der Regel nicht vom Vorschlag der Mindestlohnkommission ab.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt