Künstlersozialabgabe bleibt 2019 konstant bei 4,2 %
Konstant hohe Einnahmen der Künstlersozialkasse nach verstärkten Prüfungen führen dazu, dass der Abgabesatz auch 2019 auf einem unverändert niedrigen Niveau bleibt.
Nach den Plänen der Bundesregierung bleibt die Künstlersozialabgabe 2019 unverändert bei 4,2 %. Der im Vergleich zu früheren Jahren niedrige Satz ist Ergebnis der verstärkten Prüfungen, durch die immer mehr abgabepflichtige Unternehmen ihren Pflichten nachkommen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch