Entschädigung für Stromleitung über Grundstück steuerfrei
Eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch die Überspannung mit einer Stromleitung ist nicht steuerpflichtig.
Zahlt der Netzbetreiber einem Hausbesitzer eine einmalige Entschädigung für die Überspannung seines Grundstücks mit einer neuen Stromleitung, ist diese Entschädigung steuerfrei. Im Gegensatz zum Finanzgericht Düsseldorf, das von steuerpflichtigen Mieteinnahmen ausging, sieht der Bundesfinanzhof in der Zahlung eine nicht steuerbare Entschädigung. Es werde nämlich nicht die zeitlich befristete Nutzung des Grundstücks vergütet, sondern die unbefristete Belastung mit einer Dienstbarkeit und damit die daraus folgende Minderung des Verkehrswerts. Die Transaktion ist damit quasi der Verkauf eines Eigentumsbestandteils.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage