Ermäßigter Umsatzsteuersatz für elektronische Publikationen
Die EU hat den Weg frei gemacht für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf elektronische Publikationen.
Der Europäische Rat hat sich am 2. Oktober 2018 auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem es den Mitgliedstaaten gestattet wird, bei der Mehrwertsteuer ermäßigte Steuersätze, besonders ermäßigte Steuersätze oder sogar Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden. Dadurch wird eine Harmonisierung von Mehrwertsteuervorschriften für elektronische und für physische Veröffentlichungen ermöglicht. Ob und inwieweit diese Möglichkeit in deutsches Recht umgesetzt wird, ist jedoch noch offen.
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Weitere Informationen-
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- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
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