Sachbezugswerte für 2019
Sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch für eine freie Unterkunft steigen 2019 um rund 2,2 %.
Der Bundesrat hat im Oktober 2018 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2019 beschlossen. Erneut werden sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten um je rund 2,2, % angehoben. Die Sachbezugswerte betragen in 2019 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 231 Euro oder täglich 7,70 Euro;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,37 Euro (2018: 8,20 Euro), davon entfallen 1,77 Euro auf ein Frühstück und je 3,30 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 251 Euro (bisher 246 Euro; Frühstück 53 statt 52 Euro, Mittag- und Abendessen 99 statt 97 Euro).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente