Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten.
Entschädigungszahlungen an Verwaltungsratsmitglieder für die Abgeltung von Zeitaufwand sind steuerpflichtig. Das Finanzgericht Münster hält die Tätigkeit eines Verwaltungsrats mit der eines Aufsichtsrats vergleichbar. Die Entschädigungszahlungen decken nicht nur den Zeitaufwand für die Sitzungsteilnahme ab, sondern auch für die Vor- und Nachbereitung und sind damit nicht mit den deutlich niedrigeren steuerfreien Entschädigungen für ehrenamtliche Richter vergleichbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch