Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit

Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Mehrere Finanzgerichte hatten Fahrunterricht als umsatzsteuerfreien Unterricht eines Privatlehrers bewertet. Diese Auslegung des EU-Mehrwertsteuersystems ist bei der Finanzverwaltung auf wenig Gegenliebe gestoßen und nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verworfen worden. Der EuGH legt in seiner Entscheidung den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in der Mehrwertsteuerrichtlinie sehr eng aus, womit auch die Steuerbefreiung anderer Fortbildungsangebote auf der Kippe steht. Eine exakte Abgrenzung sind die Richter allerdings schuldig geblieben. Erst künftige Urteile deutscher Finanzgerichte können in dieser Hinsicht mehr Klarheit schaffen.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen