Erstattungsverzicht von Krankheitskosten bei Privatversicherten
Wer als privat Versicherter Patient auf die Erstattung von Arztkosten verzichtet, um von der Versicherung einen Bonus zu erhalten, kann diese Kosten später nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Wenn ein Privatversicherter Krankheitskosten selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung von der Versicherung zu erhalten, sind die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dass der Verzicht auf die Erstattung bei den Sonderausgaben steuerlich negative Folgen hat, wurde bereits in mehreren Fällen von den Finanzgerichten entschieden. Doch das Finanzgericht Niedersachsen hat nun für diese Konstellation auch die Berücksichtigung der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen, weil die Kosten dem Steuerzahler nicht zwangsläufig entstehen, wenn er die Möglichkeit hätte, sich diese von seiner Versicherung erstatten zu lassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale