Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
Um die zusätzliche Belastung gewerblicher Einkünfte mit Gewerbesteuer weitgehend auszugleichen, gibt es für diese Einkünfte bei der Einkommensteuer eine entsprechende Ermäßigung. Damit reduziert sich für gewerbliche Einkünfte auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Das ist aber nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein Grund, auch bei anderen Einkunftsarten einen Abschlag von der Einkommensteuer für die Berechnung des Solidaritätszuschlags vorzunehmen. Die Ungleichbehandlung sei in der Gesamtschau aller Steuerarten gerechtfertigt und damit nicht verfassungswidrig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer