Ergänzende Allgemeinverfügung zu Grundsteuer-Einsprüchen
Mit einer zweiten Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung weitere Einsprüche rund um die Grundsteuer zurückgewiesen, die von der ersten Allgemeinverfügung noch nicht erfasst waren.
Bereits im Januar hat die Finanzverwaltung die meisten Einsprüche rund um die Verfassungskonformität der Grundsteuer per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Weil diese Verfügung aber eine bestimmte Gruppe von Einsprüchen nicht umfasst hat, haben die obersten Finanzbehörden der Länder jetzt eine ergänzende Allgemeinverfügung erlassen, mit der auch alle am 3. Juni 2019 anhängigen Einsprüche gegen die Ablehnung von Anträgen auf Aufhebung, Änderung oder Neufestsetzung des Einheitswerts oder Grundsteuermessbetrags zurückgewiesen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung