Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Zwar hat die Große Koalition schon im Koalitionsvertrag einen Abbau des Solidaritätszuschlags in dieser Legislaturperiode vereinbart, aber über den Umfang des Abbaus gab es in den letzten Monaten immer wieder Debatten zwischen den Koalitionspartnern. Die Union als Verfechter einer vollständigen Abschaffung des Solis hat dabei Anfang Juni Rückendeckung vom Bundesrechnungshof erhalten: Die nur teilweise Abschaffung des Solis berge erhebliche verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken, denn die Grundlage für den Solidaritätszuschlag falle Ende 2019 weg. Damit gebe es eine reale Gefahr, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird. Doch die Koalitionsspitzen haben sich jetzt auf eine nur teilweise Abschaffung festgelegt. Ab 2021 sollen 90 % der Steuerzahler vom Soli entlastet werden. Nur Steuerzahler mit einem Einkommen ab ca. 60.000 Euro werden vorerst weiterhin den Soli zahlen müssen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung