Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.
Auch wenn zur Zeit viele Stellschrauben im Steuersystem angezogen statt gelockert werden, so sollte doch auf eine rühmliche Ausnahme hingewiesen werden. Durch ein im vergangenen August beschlossenes Gesetz werden Trinkgelder rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit, die bisherige Begrenzung auf 1.224 Euro ist entfallen.
Allerdings wurde - entgegen der früheren Regelung - an die Steuerfreiheit eine Reihe von Bedingungen geknüpft: Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld