Laborarztleistungen auch ohne Patientenkontakt steuerfrei
Die diagnostischen Leistungen eines Laborarztes sind auch ohne direkten Kontakt mit einem Patienten grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Die medizinischen Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik in der Humanmedizin fallen auch ohne direkten Kontakt mit Patienten unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin festgestellt, dass die Steuerbefreiung nicht von der Voraussetzung abhängt, dass die Heilbehandlungsleistung im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden Arzt erbracht wird. Im Ausgangsverfahren stellte ein Laborarzt Diagnosen für ein Transfusionsunternehmen, die das Finanzamt nicht als Teil einer Heilbehandlung anerkennen wollte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften