Umsatzsteuer bei Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung umsatzsteuerfrei ist oder nicht.
Nach EU-Recht sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen und Lieferungen umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat daher Zweifel, ob die nach nationalem Recht bestehende Umsatzsteuerpflicht für Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Er hat daher den Europäischen Gerichtshof um Klärung dieser Frage gebeten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften