Überführung von Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen
Vor 2009 im Betriebsvermögen erworbene Aktien unterliegen nach Überführung ins Privatvermögen beim späteren Verkauf nicht der Steuerpflicht.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 gehört der Verkauf von Aktien unabhängig von deren Haltedauer zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Entscheidend für die Steuerpflicht ist aber, dass die Aktien nach der Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurden - der Verkauf von vor 2009 erworbenen Aktien ist weiterhin steuerfrei. Dazu hat das Finanzgericht Münster nun entschieden, dass die Überführung von vor 2009 erworbenen Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen nicht einem Erwerb gleichsteht. Ein späterer Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf dieser Aktien führt deshalb nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung