Reform der Kfz-Steuer in Arbeit
Neben einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sind insbesondere höhere Steuersätze bei der Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2021 vorgesehen.
Der Bundestag hat im September eine Reform der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht. Damit werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31. Dezember 2030 gelten. Außerdem sollen ab 2021 neue Autos mit hohem CO2-Ausstoß stärker besteuert werden. Dazu wird ein progressiver CO2-Tarif für Pkw mit Verbrennungsmotor eingeführt. Bereits zugelassene Autos sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv