Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr in Supermärkten
Ob selbst der Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr im Eingangsbereich eines Supermarkts eine voll umsatzsteuerpflichtige Restaurationsdienstleistung ist, muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden.
In beinahe allen größeren Supermärkten gibt es im Eingangsbereich auch eine Bäckerei, die dort Backwaren verkauft. Werden die Backwaren auch zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten, unterliegen die entsprechenden Umsätze dem regulären Umsatzsteuersatz, wenn für den Verzehr Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird. Diese Ansicht des Finanzamts hat das Finanzgericht Münster geteilt, allerdings hat die klagende Bäckerei Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Dieser hat nun das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, ob auch unter den recht simplen Verhältnissen des Angebots im Supermarkt eine vollwertige Restaurationsdienstleistung gegeben ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026