Länder halten an Härtefallregelungen für Kassenumrüstung fest
Die meisten Bundesländer wollen weiterhin eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Umrüstung von Kassen bis zum 31. März 2021 gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf die Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für eine verspätete Umrüstung der Kassen mit einer TSE durch die Bundesländer hat das Bundesfinanzministerium mit Ablehnung reagiert und seine Deadline am 30. September 2020 bekräftigt. Daraufhin haben die Länder erklärt, auch weiterhin an ihren Härtefallregelungen mit einer Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 unter bestimmten Voraussetzungen festhalten zu wollen, um eine Vielzahl von Einzelanträgen zu vermeiden. Mehrere Bundesländer haben dabei auch erklärt, dass ihre Härtefallregelung im Einklang mit der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums stünde. Es ist zu hoffen, dass dies das letzte Kapitel im unrühmlichen Streit zwischen Bund und Ländern ist, der auf dem Rücken der Corona-geplagten Dienstleister und Einzelhändler ausgetragen wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer