Regierungskoalition plant Pauschale fürs Home-Office
Mit einer neuen Pauschale soll trotz der Abzugsbeschränkungen fürs häusliche Arbeitszimmer die Arbeit im Home-Office während der Corona-Pandemie steuerlich abziehbar sein.
Seit Beginn der Corona-Krise gibt es Forderungen nach einer einfachen steuerlichen Berücksichtigung der Arbeit im Home-Office. Die Vorgaben von Rechtsprechung und Gesetz machen nämlich einen Kostenansatz für die Arbeit zu Hause in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich. Nun hat sich die Große Koalition auf eine Lösung geeinigt, die eine Pauschale von 5 Euro pro Arbeitstag zu Hause vorsieht. Maximal sollen 600 Euro im Jahr ansetzbar sein. Die Pauschale soll befristet für die Zeit der Corona-Pandemie gelten. Allerdings wird die Pauschale auf den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro angerechnet. Profitieren können also nur Arbeitnehmer, die noch weitere Werbungskosten geltend machen können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung