Voraussetzungen für Kfz-Steuerbefreiung von Krankentransporten
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kfz-Steuer mit zwei Urteilen weiter konkretisiert.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren klargestellt, wann die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer für ein Fahrzeug vorliegen, das der Beförderung von Patienten dient. Eine steuerbefreite Krankenbeförderung setzt demnach keine fachgerechte Betreuung während der Fahrt voraus. Liegt der Beförderung eine ärztliche Verordnung zugrunde, dann ist der Nachweis erbracht, dass die Beförderung eines Erkrankten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung erfolgt. Dagegen liegt der für die Steuerbefreiung erforderliche Zusammenhang zwischen der Beförderung eines Kranken und dessen medizinischer Behandlung nicht vor, wenn Personen zu einer Tagespflegestätte befördert werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage