Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.
In der Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen allein auf Gewinne aus anderen Aktiengeschäften sieht der Bundesfinanzhof eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die Regelung behandle Kapitalanleger ohne einen rechtfertigenden Grund unterschiedlich, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben. Der Bundesfinanzhof hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen und ihm die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung in ihrer aktuellen Form verfassungswidrig ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR