Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.
In der Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen allein auf Gewinne aus anderen Aktiengeschäften sieht der Bundesfinanzhof eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die Regelung behandle Kapitalanleger ohne einen rechtfertigenden Grund unterschiedlich, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben. Der Bundesfinanzhof hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen und ihm die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung in ihrer aktuellen Form verfassungswidrig ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage