Antragsfristen für Neustart- und Überbrückungshilfe III verlängert
Anträge für die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung die Antragsfristen für die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Bis zu diesem Termin können Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Eine Abschlagszahlung können aber nur Antragsteller erhalten, die den Antrag bis zum 30. Juni 2021 gestellt haben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer