Steuererklärungsfristen für 2020 um drei Monate verlängert
Alle Steuerzahler erhalten aufgrund der Corona-Pandemie drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt einzureichen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2019 schon Anfang des Jahres um sechs Monate verlängert. Allerdings galt diese Fristverlängerung nur für Erklärungen, die vom Steuerberater erstellt werden, da die allgemeine Erklärungsfrist bereits länger abgelaufen war. Da der pandemiebedingte Mehraufwand in vielen Fällen noch nicht vorbei ist und die Steuererklärung für 2020 für die meisten Steuerzahler mit zusätzlichen Fragen verbunden ist, haben Bundestag und Bundesrat nun auch eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2020 beschlossen. Anders als für 2019 beträgt die Verlängerung diesmal zwar nur drei Monate, gilt dafür aber für alle Steuerzahler. Wer die Steuererklärung selbst beim Finanzamt abgibt, hat dafür also bis zum 31. Oktober 2021 Zeit.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente