Spende an gemeinnützige Stiftung als verdeckte Gewinnausschüttung
Große Spenden an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können eine verdeckte Gewinnausschüttungen sein.
Grundsätzlich sind Spenden zwar steuerlich abziehbar. Allerdings schließt die steuerliche Anerkennung als Spende nicht aus, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat. Spenden einer GmbH an eine von den Gesellschaftern errichtete gemeinnützige Stiftung können daher zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der GmbH führen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann nämlich auch dann vorliegen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person bewirkt wird. Eine solche nahestehende Person kann auch eine gemeinnützige Stiftung sein. Das Urteil bedeutet jedoch keineswegs, dass jede Spende einer GmbH an eine Stiftung der Gesellschafter problematisch wäre. Entscheidend ist nicht zuletzt der Umfang der Spendentätigkeit.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente