Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Ein Finanzgericht hat die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen gewährt, weil es verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge hat.
In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass an der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Bisher haben die Finanzgerichte solche Klagen zurückgewiesen, weil die Säumniszuschläge keinen klar definierten Zinsanteil haben, der einen Vergleich mit Marktzinsen erlauben würde. Die Klägerin berief sich allerdings auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs, in dem dieser ausführt, dass die verfassungsrechtlichen Zweifel zur Höhe der Nachzahlungszinsen auf Säumniszuschläge übertragbar sind, soweit ihnen nicht die Funktion eines Druckmittels, sondern eine zinsähnliche Funktion zukommt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage