Müll und Abwasser sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Müllabfuhr und Abwasserentsorgung durch die Kommune erfüllen nicht die Voraussetzungen einer haushaltsnahmen Dienstleistung.
Kosten für die Müllabfuhr und Abwasserentsorgung werden vom Finanzamt seit jeher nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Das hat jetzt das Finanzgericht Münster bestätigt, weil die von der Gemeinde erbrachten Leistungen nicht in erster Linie im Haushalt des Steuerzahlers ausgeführt werden, auch wenn sie dort ihren Anfang nehmen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch