Fünftel-Regelung für geballte Auszahlung von Überstundenvergütungen
Bei der Auszahlung von Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate kommt eine Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Frage.
Zahlt der Arbeitgeber Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten auf einmal aus, kann der Arbeitnehmer dafür die Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof bereits zuvor entschieden, dass wirtschaftlich vernünftige Gründe für die geballte Auszahlung vorliegen müssen, damit die Steuerermäßigung greift. Diese Gründe können sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer vorliegen, beispielsweise weil das Arbeitsverhältnis beendet wird oder die Liquidität des Arbeitgebers zeitweise eingeschränkt war.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer