Berufliche Nutzung eines Computers
Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen.
Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen. Eine Aufteilung der Aufwendungen ist beim Computer ebenso möglich wie bei einem Pkw. Genauso wie Sie bei einem Pkw anhand der gefahrenen Kilometer den beruflichen Nutzungsanteil ermitteln, können Sie die berufliche Nutzung des Computers anhand der Stunden der beruflichen oder privaten Nutzung ermitteln.
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Weitere Informationen-
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- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
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- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR