Neue Taxonomie für E-Bilanzen
Das Bundesfinanzministerium hat die neueste Version der Taxonomie für E-Bilanzen veröffentlicht, die ab 2023 verbindlich anzuwenden ist.
Das Bundesfinanzministerium hat die neueste Version 6.6 der Taxonomie für die E-Bilanz amtlich bekannt gemacht. Die neue Version ist für alle Wirtschaftsjahre verbindlich anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen. Änderungen in der neuen Version der Taxonomie ergeben sich insbesondere durch das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz, insbesondere der Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage