Zuzahlungen für Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen
Auch wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen für die Nutzung des Dienstwagens leistet, ist kein anteiliger Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung möglich.
Nutzt ein Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, dann ist der Werbungskostenabzug für die Familienheimfahrten auch dann nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer dafür ein Nutzungsentgelt an den Arbeitgeber leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat. Für den Bundesfinanzhof war auch bei dieser Konstellation der Wortlaut des Gesetzes eindeutig, der den Ausschluss des Werbungskostenabzugs pauschal für jedwede Fahrzeugüberlassung im Rahmen einer Einkunftsart vorsieht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR