Regelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen verlängert
Die Finanzverwaltung verlängert die Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bis Ende 2023.
Die Finanzverwaltung hat die im Frühjahr erlassenen Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur erweiterten Kürzung, nach denen bis Ende 2023 nicht geprüft wird, ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt. Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente