Umsatzsteuerliche Regelungen für Gastronomen und Landwirte angepasst
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie wird um ein weiteres Jahr verlängert und der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird 2023 angepasst.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen werden im Wesentlichen EU-Regelungen zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren in deutsches Recht umgesetzt. Daneben enthält das Gesetz jedoch auch zwei wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer für bestimmte Branchen.
-
Gastronomie: Mit dem Gesetz wurde die schon länger angekündigte Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie umgesetzt. Damit unterliegen Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ein weiteres Jahr lang, also bis zum 31. Dezember 2023, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
-
Landwirte: Außerdem erfolgt durch das Gesetz die jetzt jährlich vorgesehene Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte. Dieser reduziert sich von aktuell 9,5 % für 2023 auf 9,0 %. Für einen Landwirt, der große Investitionen mit entsprechend hohem Vorsteuerabzugspotenzial plant, lohnt sich daher möglicherweise der Verzicht auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung