Kindergeldanspruch entfällt in der Facharztausbildung
Während der Ausbildung zum Facharzt steht in der Regel nicht mehr der Ausbildungscharakter im Vordergrund, sodass der Anspruch auf Kindergeld in der Regel wegfällt.
Arbeitet ein Kind nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium als Vorbereitungszeit für die Facharztqualifikation in einer Klinik, dann ist ein Kindergeldanspruch während dieses Dienstverhältnisses ausgeschlossen, wenn bei einer Gesamtbetrachtung der Erwerbscharakter und nicht der Ausbildungscharakter des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund steht. Für den Bundesfinanzhof steht fest, dass bei der Facharztausbildung regelmäßig keine Berufsausbildung mehr vorliegt, weil im Vergleich mit der praktischen Tätigkeit als Arzt die theoretische Wissensvermittlung einen deutlich geringeren Umfang einnimmt. Eine Parallele zwischen der Assistenzarzttätigkeit dem Referendariat von Juristen und Lehramtskandidaten sieht der Bundesfinanzhof schon deshalb nicht, weil beim Referendariat noch kein Eintritt in einen durch den Abschluss ermöglichten Beruf stattgefunden hat und die Vergütung sich an dem Ausbildungscharakter und nicht an einer Erwerbstätigkeit orientiert.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente