Höhe der Säumniszuschläge doch nicht verfassungswidrig?
Ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs sieht keine verfassungswidrige Höhe der Säumniszuschläge, weil sie in erster Linie ein Druckmittel und keine Zinsen seien.
Mehrfach musste der Bundesfinanzhof bereits über die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen entscheiden. Es geht darum, ob die Höhe der Säumniszuschläge verfassungswidrig ist, weil sie einen anteiligen Zinscharakter haben. Anders als die anderen Senate haben die Richter des VI. Senats keine ernstlichen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit. Der VI. Senat sieht die Säumniszuschläge in erster Linie als Druckmittel der Finanzverwaltung, sodass die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Zinsregelung nicht übertragbar sei. Die abschließende Klärung der Frage wird damit noch eine Weile auf sich warten lassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch