Zugangsvermutung entfällt bei zustellungsfreien Tagen
Erfolgt an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen planmäßig keine Zustellung, dann entfällt auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide innerhalb einer Drei-Tages-Frist.
Die Zugangsvermutung, nach der ein Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als dem Empfänger zugegangen gilt, entfällt, wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung durch den Postdienstleister stattfindet. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte im Streitfall vom Postdienstleister erfahren, dass für die Wohnung der Klägerin die Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wurde. Dieser Fall unterscheidet sich laut dem Urteil von der immer wieder für alle Steuerzahler gleichermaßen eintretenden Konstellation, dass die Zustellung an einzelnen Tagen wegen eines Feiertags oder Krankheit des Zustellers ausfällt. Solche Ereignisse erschüttern die Zugangsvermutung nicht. Wenn aber innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Zustellung erfolgt, könne die Zugangsvermutung nicht mehr aufrechterhalten werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente