Betrugsversuch mit gefälschten E-Mails zu Steuerguthaben
Wieder einmal warnt die Finanzverwaltung vor eine Welle von gefälschten E-Mails zu vermeintlichen Steuerguthaben, mit denen Zugangsdaten der Empfänger erbeutet werden sollen.
Immer wieder gibt es Versuche, arglose Bürger mit gefälschten E-Mails zur Preisgabe privater Daten und Passwörter zu verleiten. Neben vorgeblichen E-Mails von verschiedenen Banken gibt es auch immer wieder Phishing-Mails, die vermeintlich von den Steuerbehörden stammen. Aktuell weist die Thüringer Finanzverwaltung darauf hin, dass derzeit Betrüger E-Mails im Namen des Bundesministeriums für Finanzen versenden. Darin wird behauptet, ein Erstattungsbetrag warte noch auf den Steuerzahler. Um diesen zu erhalten, soll sich der Empfänger unter einem in der E-Mail angegebenen Link verifizieren. Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, die per E-Mail geforderte Verifizierung durchzuführen. Die Steuerverwaltung sendet niemals persönliche Steuerdaten oder Steuerbescheide als E-Mail-Anhang. Zahlungsaufforderungen durch das Finanzamt werden ausschließlich per Post oder über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto versandt. Auch Mitteilungen über Erstattungsbeträge werden nur auf diesem Wege versandt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch