Musterklagen zur Grundsteuer
Mit einem Gutachten wollen der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund in mehreren Musterverfahren die Verfassungswidrikeit der neuen Grundsteuer in vielen Bundesländern nachweisen.
Ein Gutachten über das Bundesmodell der Grundsteuer im Auftrag des Bundes der Steuerzahler kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist. Das Gutachten dient nun als Grundlage für die Musterklagen, die der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit Haus & Grund gegen das Bundesmodell anstrengen will. Das Gutachten nennt gleich mehrere Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells, das in elf Ländern gilt. Diese sind teilweise auch auf die Modelle anderer Bundesländer übertragbar, in denen zum Teil ebenfalls Musterklagen von den Verbänden gegen die jeweiligen Landesregelungen betrieben werden.

Da die Grundlagenbescheide für die neue Grundsteuer in der Regel weiterhin ohne Vorläufigkeitsvermerk ergehen, müssen Immobilieneigentümer die Festsetzung selbst per Einspruch offen halten, wenn sie von einem späteren Urteil profitieren wollen. Das Thüringer Finanzministerium hat schon darauf hingewiesen, dass bei den Finanzämtern immer mehr Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide zur Grundsteuer eingehen, meist aus verfassungsrechtlichen Bedenken heraus.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung