Steuerfreiheit eines Stipendiums
Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.
Stipendien sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Diese Voraussetzungen sind laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch bei einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erfüllt. Die DFG ist zwar ein privater Stipendiengeber, erfüllt aber die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien eines privaten Stipendiengebers, weil sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Außerdem überschreitet das Stipendium nicht den für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag und ist auch nicht mit der Verpflichtung zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung verbunden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt