Anwaltskammer hält Soli für verfassungswidrig
In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bescheinigt die Bundesrechtsanwaltskammer dem Soli in seiner aktuellen Form gleich aus zwei Gründen Verfassungswidrigkeit.
Ein Gutachten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Solidaritätszuschlag nach seiner teilweisen Abschaffung verfassungswidrig ist. Laut der BRAK ist der Soli verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Außerdem verstößt die Erhebung des Soli bei nur noch rund 10 % der Steuerzahler gegen den Gleichheitsgrundsatz. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Soli in seiner aktuellen Form anhängig, zu der das Gericht das Gutachten der BRAK angefordert hatte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente