Bundesregierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
Kurz nach dem Referentenentwurf liegt schon der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor.
Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, das damit in die Hände des Bundestags zur parlamentarischen Beratung gegeben wird. Der Regierungsentwurf folgt nur wenige Wochen nachdem das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt hatte. Die einzige wesentliche Ergänzung im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf ist die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, durch die Immobiliengesellschaften steuerliche Vorteile erhalten, wenn sie Wohnungen unterhalb der ortsüblichen Miete an Personen mit geringem Einkommen vermieten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung