Erleichterungen für Geschädigte des Hochwassers
Auf die zum Teil verheerenden Überflutungen durch den Starkregen haben Baden-Württemberg und Bayern mit den bei Naturkatastrophen üblichen steuerrechtlichen Erleichterungen für die Betroffenen und für Helfer reagiert.
Auf die gebietsweise enormen Überflutungen in Bayern und Baden-Württemberg durch den Starkregen Anfang Juni haben die Finanzministerien dieser beiden Bundesländer mit einem Katastrophenerlass reagiert. Damit können die unmittelbar Betroffenen beim Finanzamt unter erleichterten Voraussetzungen Stundungen der bis zum 31. Oktober 2024 fälligen Steuern, eine Anpassung von Vorauszahlungen oder einen Vollstreckungsaufschub erhalten. Sind durch das Hochwasser Buchhaltungsunterlagen oder andere Aufzeichnungen verloren gegangen, nimmt das Finanzamt darauf ebenfalls Rücksicht. Auch Hilfsleistungen und Spenden für die Betroffenen sind unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Die Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen dem, was bereits bei früheren Naturkatastrophen an Erleichterungen gewährt wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung